Unternehmen in Nordrhein-Westfalen können unter definierten Bedingungen finanzielle Unterstützung für Investitionen in ausgewiesenen Fördergebieten erhalten. Dies umfasst die Errichtung neuer Betriebsstätten, die Erweiterung bestehender Betriebsstätten (begrenzt auf kleine und mittlere Unternehmen), die erstmalige Anschaffung oder den Neubau eigener Geschäftsräume in der Gründungsphase (ebenfalls begrenzt auf kleine und mittlere Unternehmen) sowie die grundlegende Modernisierung von Produktionsverfahren. Auch der Ankauf von Wirtschaftsgütern eines Betriebs, der ohne diese Übernahme geschlossen würde, ist förderfähig. Die Höhe der Unterstützung variiert in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße und dem jeweiligen Fördergebiet. Darüber hinaus existieren Förderangebote für Beratungsleistungen, Weiterbildungen und die Einführung neuartiger Produkte in den Markt.
Besonderheiten
– Finanzielle Unterstützung für betriebliche Investitionen
– Förderung des Unternehmenswachstums
– Unterstützung bei der Gründung von Unternehmen
– Hilfe bei der Optimierung von betrieblichen Abläufen
– Förderung von Beratungs- und Weiterbildungsmaßnahmen
Standort
Grüner Cordula
Haraldstraße 23
45661 Recklinghausen
Deutschland
Kontakt & Infos
Letzte Aktualisierung: 09.05.2025
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