Dieser Artikel informiert private Haushalte über den sachgemäßen Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Er behandelt die getrennte Erfassung von Altgeräten, Rückgabemöglichkeiten und wichtige Hinweise zur Entsorgung.
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Besitzer von Altgeräten sind verpflichtet, diese getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu entsorgen. Altgeräte dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen speziellen Sammel- und Rückgabesystemen zugeführt werden. Batterien, Akkus und Lampen sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle zu entfernen, sofern dies zerstörungsfrei möglich ist.
Altgeräte aus privaten Haushalten können bei Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei Rücknahmestellen von Herstellern und Vertreibern unentgeltlich abgegeben werden. Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sowie bestimmte Lebensmittelgeschäfte sind zur Rücknahme verpflichtet. Dies gilt auch für den Vertrieb über Fernkommunikationsmittel, wenn die Lager- und Versandflächen bestimmte Größen überschreiten. Bei der Abgabe eines neuen, gleichartigen Gerätes besteht die Möglichkeit zur unentgeltlichen Rückgabe des Altgerätes. Vertreiber bieten zudem die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe kleinerer Altgeräte (bis 25 cm) unabhängig vom Neukauf.
Altgeräte enthalten oft sensible personenbezogene Daten, daher ist jeder Endnutzer für die Löschung dieser Daten verantwortlich. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Elektro- und Elektronikgeräten weist auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin. Maßnahmen zur Abfallvermeidung, wie die Reparatur defekter Geräte oder die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte, haben Vorrang vor der Entsorgung. Gasentladungslampen und LED-Lampen müssen aufgrund ihres Quecksilbergehalts bzw. ihrer elektronischen Bauteile ebenfalls gesondert entsorgt werden. Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden und können in Verkaufsstellen oder kommunalen Sammelstellen unentgeltlich zurückgegeben werden.
Besonderheiten
– Getrennte Erfassung von Altgeräten
– Hinweise zur Rückgabe von Batterien und Akkus
– Informationen zur umweltgerechten Entsorgung von Lampen
Standort
Light Trade GmbH
Zürich Haus
Domstraße 19
20095 Hamburg
Deutschland
Kontakt & Infos
Letzte Aktualisierung: 01.05.2025
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