Im Raum Würzburg haben Unfallgeschädigte das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten hierfür trägt die Versicherung des Unfallverursachers, sofern der Schaden 700 Euro übersteigt. Nur eine vollständige Beweissicherung gewährleistet die vollständige Reparatur aller Fahrzeugschäden. Im Streitfall dient ein Gutachten als Beweismittel. Bei Fahrzeugen, die weniger als fünf Jahre alt sind, besteht Anspruch auf eine Entschädigung für die Wertminderung.
Besonderheiten
– Erstellung von Schadensgutachten
– Bewertung von Fahrzeugen
– Ermittlung von Wertminderung
– Unterstützung bei der Schadensregulierung
Standort
Schneider Christian
An d. Lehmgrube 4
97261 Güntersleben
Deutschland
Kontakt & Infos
Letzte Aktualisierung: 14.05.2025
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