Die Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde bietet finanziellen Ausgleich bei verschiedenen Schadensarten, die durch den Hund verursacht werden. Dies beinhaltet Sachschäden, Personenschäden und daraus resultierende Vermögensschäden. Ein Beispiel wäre ein Hund, der einen Verkehrsunfall verursacht, eine Person verletzt oder die Teilnahme einer Person an einem wichtigen Geschäftstermin verhindert. Tierhalter sind gesetzlich dazu verpflichtet, für alle Schäden aufzukommen, die ihr Hund verursacht, was erhebliche finanzielle Folgen haben kann. Die Versicherung erstreckt sich auch auf Schäden an gemieteten Immobilien und greift während Urlaubsreisen. Hunde im Welpenalter sind unter bestimmten Voraussetzungen automatisch mitversichert.
Besonderheiten
– Deckung von Schäden an Sachen
– Deckung von Schäden an Personen
– Deckung von Vermögensschäden
– Absicherung bei Schäden an Mietobjekten
– Versicherungsschutz im Ausland
Standort
Hundehaftpflicht
Wilhelm-Tenhagen-Straße 2
46240 Bottrop
Kontakt & Infos
Letzte Aktualisierung: 12.05.2025
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