Kinder sind in Kindertagesstätten und bei Tagespflegepersonen während der Betreuungszeit gesetzlich unfallversichert. Dieser Schutz beinhaltet den Aufenthalt in der Einrichtung sowie die direkten Wege dorthin und zurück.
Der Versicherungsschutz für Kinder in Kindertagesstätten (Kitas) und bei Tagespflegepersonen stellt einen wesentlichen Aspekt der Kinderbetreuung dar. Er ist während der gesamten Betreuungszeit aktiv, einschließlich Aktivitäten wie Spielen, Essen, Trinken oder Schlafen. Ebenfalls umfasst die Absicherung die direkten Wege zwischen dem Zuhause und der Kita oder der Tagespflegeperson. Dieser Schutz wird durch die gesetzliche Unfallversicherung gewährleistet, ohne dass für Eltern oder Erziehungsberechtigte Kosten entstehen. Er gilt für Kinder in Krippen, Kindergärten, Horten und Kindertagesstätten, sofern diese staatlich anerkannt sind und auf Betreuung, Bildung und Erziehung ausgerichtet sind. Auch bei Tagespflegepersonen besteht Versicherungsschutz, wenn deren Eignung durch das zuständige Jugendamt bestätigt wurde.
Besonderheiten
– Umfassender Schutz während der Betreuungszeit.
– Absicherung auf den direkten Wegen zur und von der Betreuungseinrichtung.
– Gültigkeit für Kinder in Krippen, Kindergärten, Horten und Tagespflege.
Standort
Spezialistin Betriebliche Altersversorgung (DVA);
Chemnitzer Str. 198
12621 Berlin
Kontakt & Infos
Letzte Aktualisierung: 03.05.2025
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